|
 |
 |
|
|
Mitglied werden und Vereins-Beiträge
PDF Dokumente zum Runterladen: Aufnahmeantrag, Satzng der SG Einheit Spremberg e.V.
Schnupperpaddeln
Was?
|
Paddeln in Kanubooten 4 Wochen kostenfrei |
| Wer? |
jeder - keine Alternsbegrenzung! |
| Wann? |
täglich von 16.00 - 18.00 Uhr Tage frei wählbar |
| Wo? |
Bootshaus Spremberg |
Und?
|
gute Laune, Spaß und Wechselsachen mitbringen |
| Fragen? |
an Berit Klaua (0 35 63 - 9 25 89), Armin Kießlich (0175-1608224) oder per E-Mail an kanu.spremberg@gmx.de |
Beitrag
Mitgliedsbeitrag (Stand: Dezember 2010)
|
monatlich |
jährlich |
| Vorschulkinder |
2,50 € |
30,00 € |
| Schüler |
5,00 € |
60,00 € |
| Ermäßigt |
6,50 € |
78,00 € |
| Erwachsene |
9,50 € |
114,00 € |
| Familien |
17,00 € |
204,00 € |
| Familien + 1 Kind |
21,00 € |
252,00 € |
| Familien + 2 Kinder |
23,00 € |
276,00 € |
|
|
Aufnahmebeitrag
| Vorschulkinder, Schüler |
5,00 € |
| Ermäßigt, Erwachsene |
10,00 € |
| Familien |
20,00 € |
| Familien + 1 Kind |
25,00 € |
| Familien + 2 Kinder |
30,00 € |
|
Definition
|
| Vorschulkinder: |
Sind alle Personen bis zum Eintritt in die Grundschule. |
| Schüler: |
Sind alle Personen, die den ersten Schulabschluss anstreben und jünger als 20 Jahre sind. Dazu zählen Mitglieder von
Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und berufsorientierten Oberschulen. |
| Ermäßigt: |
Sind alle Personen ohne Arbeitseinkommen. Dazu zählen Auszubildende, Studenten, Personen, die eine Schule besuchen und nicht
als Schüler zählen (z.B. 2.Bildungsweg), Wehrdienstleistende, Arbeitslose und Rentner, soziale Härtefälle (Antrag
an Abteilungsleitung erfoderlich). |
| Erwachsene: |
Sind alle Personen mit Arbeitseinkommen. |
| Familien: |
Sind 2 Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben. |
|
Festlegungen zur Beitragsordnung
- Der Beitrag ist halbjährlich im Voraus zu zahlen.
- Die Beitragspflicht beginnt mit dem der Aufnahme folgenden Monat.
- Die Beitragspflicht endet mit dem Austritt aus der SG zu, 30.06 bzw. 31.12
- Beitragsänderungen (z.B. bei Einschulung, Schulabschluss, Eintritt ins Rentenalter,Änderung im Beschäftigungsverhältnis) werden im Folgemonat wirksam.
- Der Beitrag enthält alle Abgaben an Kreissportbund, Landessportbund und Fachverband.
- Die Beitragsordnung tritt am 1.1.2010 in Kraft.
|
|